Massnahmen die bei der Überführung von Hilfsgüter nach Syrien über die Türkei beachtet werden sollten

Berlin Büyükelçiliği 22.01.2013

Bei der Einfuhr von Hilfsgütern in die Türkei muss an der Grenze von einer Zollagentur eine Transiterklärung ausgestellt und darin u.a. der Grenzübergang, über den die Hilfsgüter aus der Türkei ausgeführt werden, angegeben werden.

 

Sollten die Hilfsgüter nicht mit einem zollverschlussfähigen Lkw in die Türkei eingeführt werden, so muss insbesondere, wenn es sich bei den Hilfsgütern um Medikamente und medizinische Güter handelt, vom Gesundheitsministerium eine Genehmigung in Bezug auf ihre Importeignung eingeholt werden. Da das Verfahren eine lange Zeit in Anspruch nimmt und die Spender und Spediteure nicht wissen können, wie die Genehmigung zu erhalten ist, können die Medikamente und medizinischen Güter an der Grenze von den Zollbehörden festgehalten werden.

 

Aufgrund von Fällen von Autoschmuggel ist es lediglich Ambulanzfahrzeugen gestattet, mit einem vorläufigen Kennzeichen einzureisen. Fahrzeugen mit einem vorläufigen Kennzeichen, die keine Ambulanzen sind, wird der Transit nach Syrien, und damit die Einfuhr in die Türkei mit einer Transiterklärung nicht gestattet. Fahrzeuge außer Ambulanzen, die Transit nach Syrien wünschen, müssen an der türkischen Grenze ein Kennzeichen ihres Herkunftslandes führen.

 

Damit Medikamente und medizinische Güter als Ladung von Ambulanzen die Grenze passieren können, und da es nicht möglich ist, ihre Türen zu verplomben, müssen die Ambulanzfahrzeuge als Ladung auf zollverschlussfähigen Lkw eingeführt werden. Andernfalls wird die Einfuhr von unbeladenen Ambulanzen in die Türkei nicht gestattet.

 

Darüber hinaus ist eine vollständige Liste der Güter einzureichen, die neben den Hilfsgütern auch die Haltbarkeitsdaten von Medikamenten und Lebensmitteln nennt.

Atatürk

Montag - Freitag

08:30 - 16:30

DIENSTZEITEN DER KONSULARABTEILUNG: 09:00-12:00 / 13:00-16:00 Die Sprechzeiten unseres Rechtsberaters sind mittwochs in der Zeit von 09:00-12:00 Uhr im Generalkonsulat. In dringenden Fällen können Sie unseren Rechtsberater per E-Mail kontaktieren. Bitte wenden Sie sich an berlinbk.hukuk@mfa.gov.tr



M 49, X 34, X 49 ve 218

S9, S5 ve S3 S-Bahn / S-Bahnhof Heerstr.;
U2 U-Bahn / U-Bahnhof Theodor-Heuss Platz
01.01.2025 Neujahr
08.03.2025 Internationaler Frauentag
30.03.2025 Ramadanfest
18.04.2025 Karfreitag
21.04.2025 Ostermontag
01.05.2025 Tag der Arbeit
08.05.2025 80. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus
29.05.2025 Christi Himmelfahrt
06.06.2025 Opferfest
09.06.2025 Pfingstmontag
03.10.2025 Tag der Deutschen Einheit
29.10.2025 National Feiertage
25.12.2025 1. Weihnachtsfreitag
26.12.2025 2. Weihnachtsfreitag

+49 30 56 83 73 099