Erklärung des Sprechers des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Türkei in Antwort auf eine Frage bezüglich der Erklärung des Sprechers des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Griechenlands über das Abkommen für die Begrenzung des Festlandsockels zwischen der Türkei und der Türkischen Republik Nordzypern
FA-10, 30. April 2014
Die Türkei und die Türkische Republik Nordzypern unterzeichneten am 21. September 2011 ein Abkommen für die Begrenzung des Festlandsockels, nachdem die griechisch-zypriotische Seite Bohrarbeiten am 19. September 2011 in den Meeresgebieten startete, die sie unter Missachtung der Rechte der türkischen Zyprioten, die die Miteigentümer der Insel sind, erklärt hatte. Das Abkommen berücksichtigt die berechtigten, gleichen und angeborenen Rechte der türkischen Zyprioten wie die der griechischen Zyprioten über den gesamten Festlandsockel der Insel. Das Abkommen trat am 12. Dezember 2012 nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses in beiden Ländern in Kraft.
Wir finden es schwierig zu verstehen, dass Griechenland die Vereinten Nationen über die äußeren Grenzen des Festlandsockels der Türkei informiert und in diesem Zusammenhang das Abkommen für die Begrenzung des Festlandsockels zwischen der Türkei und der Türkischen Republik Nordzypern, dass in einem Gebiet mit keinem Zusammenhang mit Griechenland steht, protestiert. Wir glauben, dass es sinnvoller für Griechenland ist, als ein Garant Land, ihre Energie für die griechisch-zypriotische Seite zu verwenden um ein Ende zu ihren einseitigen Aktionen zu setzen, die schädlich für den Abwicklungsprozess sind und Spannung verursachen.
Die Türkei bewahrt ihre entschlossene Haltung gegenüber der Transformation des östlichen Mittelmeerraums zu einem Gebiet von Frieden, Stabilität und Zusammenarbeit durch eine rasche, gerechte und dauerhafte Lösung in dem wieder aufgenommenen UN-Verhandlungsprozess. Wir erwarten dass Griechenland zu dieser Vision beitragen wird.
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