, Erklärung des Sprechers des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkei in Antwort auf eine Frage über die grenzüberschreitenden humanitären Hilfen aus der Türkei nach Syrien

Republik Türkiye Außenministerium 30.04.2014

FA -9, 30. April 2014


Die Tatsache wurde von der internationalen Gemeinschaft und auch von der Vereinten Nationen bestätigt, dass seit dem Beginn der syrischen Krise die Türkei mehr als ihren Anteil im Bereich der humanitären Hilfe getan hat. Im Rahmen ihrer Aufgaben von dem Völkerrecht setzt die Türkei ihre Politik der offenen Tür gegenüber allen Syrern ohne Diskriminierung hinsichtlich der religiösen, konfessionellen und ethnischen Hintergründen durch, erfüllt die Grundbedürfnisse der Syrer unter ihrem vorübergehenden Schutz und leistet die humanitären Hilfen für Syrien durch die humanitären Hilfeoperationen auf dem Nullpunkt ihrer Grenze. Auf der anderen Seite hat die Türkei in einer einheitlichen und entschlossenen Art und Weise auch die internationale Gemeinschaft für eine Verabschiedung von einer verbindlichen Resolution von dem UN-Sicherheitsrat für den humanitären Zugang nach Syrien ermutigt.

Schließlich wurde am 22. Februar 2014 die Resolution 2139 des UN-Sicherheitsrates einstimmig verabschiedet. Die erwähnte Resolution ruft alle Parteien insbesondere die syrischen Behörden dazu auf, Erlaubnisse für humanitäre UN-Agenturen und ihre Durchführungspartner über die unverzüglich schnellen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugängen einschließlich der Dienstleistungen in den grenzüberschreitenden Konfliktlinien und Bereichen zu geben, damit die humanitären Hilfen für die Menschen in Syrien durch die direkteste Route geleistet werden können. Die UN hat im Rahmen der Resolution 2139 von der Türkei am 6. März 2014 eine Erlaubnis für den grenzüberschreitenden Durchgang des humanitären Konvois durch den Nusaybin / Kamışlı-Grenzübergang nach Syrien verlangt. Die Türkei, als ein verantwortungsbewusstes Mitglied der internationalen Gemeinschaft, reagierte im Einklang mit ihrer humanitären Verpflichtungen positiv auf das Verlangen der UN. In diesem Rahmen ist zwischen dem 20. und 25. März 2014 der Durchgang des grenzüberschreitenden humanitären Konvois der UN mit 78 Lastwagen durch den Nusaybin / Kamışlı-Grenzübergang abgeschlossen.


Allerdings erwartet die Türkei von der UN, dass im Einklang mit humanitären Grundsätzen und den Bestimmungen der Resolution 2139 die grenzüberschreitenden, humanitären Hilfeoperationen in Bezug auf Syrien durch alle Grenzübergängen, einschließlich des Cilvegözü / Bab al- Hawa-Grenzübergangs und des Öncüpınar / Bab al- Salam-Grenzübergangs dringend geplant und durgeführt werden. Außerdem setzt die Türkei zu diesem Zweck weiterhin ihre Initiativen in der UN und in den betroffenen Ländern fort.

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