Antwort vom Sprecher des Außenministeriums Tanju Bilgiç auf eine Frage über die Aussagen des Sprechers vom US-Außenministerium, wonach die Türkei die Untersuchungen in der türkischen Region Südostanatolien verhindert haben soll

Republik Türkiye Außenministerium 14.07.2016

FA-24, 14. Juli 2016

Die Region Südostanatolien kann von internationalen Organisationen, die im Bereich der Menschenrechte tätig sind, leicht Besucht werden. Zuletzt haben in März 2016 die „UN-Arbeitsgruppe über gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen“, in April Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarats und in Mai die Ko-Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Kontakte, einschließlich in Südostanatolien, aufgenommen.

Die Türkei, die bezüglich der Menschenrechte, ein Partner von den Grundlegenden UN-Konventionen ist, setzt seine Zusammenarbeit mit den Menschenrechtsmechanismen der UN, die sowohl auf Konventionen als auch auf Sonderprozeduren beruhen, kontinuierlich und konstruktiv fort.

Die Türkei ist seit 2001 einer von den 116 Ländern, die für die Sonderprozeduren der UN offen einlädt und setzt seine Zusammenarbeiten mit den thematischen Berichterstattern fort. In diesem Zusammenhang wurden in letzter Zeit, alle Besuchsanträge positiv beantwortet und jeder Antrag wurde kalendarisch geplant. Abgesehen davon ist unsere Einladung an den Herrn Seid al-Hussein, der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, den wir mit der Pressemitteilung vom 10. Mai 2016 eingeladen hatten, immer noch gültig die Türkei, einschließlich Südostanatolien, zu besuchen.

Die Aussagen von John Kirby, Sprecher des US-Außenministeriums, während des Pressebriefings vom 12 Juli 2016, ohne über die erwähnten Wahrheiten bewusst zu sein, entsprechen nicht der Realität, dass die Türkei in Südostanatolien die Untersuchungen verhindern würde.

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