Pressemitteilung in Bezug auf die aktualisierte Version -22. Juli 2016- des Reisehinweises über die Türkei, die auf der Webseite vom Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht wurde
Nr.: 165, 23. Juli 2016
In der aktualisierten Version des Reisehinweises über die Türkei vom 22. Juli 2016, die auf der Webseite des Außenministeriums der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht wurde, sind Informationen bezüglich des Notstandes -ausgerufen nach dem Putschversuch- vorhanden, die der Realität nicht entsprechen.
Die Ausrufung vom Notstand hat nicht das Ziel die Grundrechte von unseren Bürgern einzuschränken, sondern hat das Ziel die Fethullah Gülen Terrororganisation (FETÖ) schneller und effektiver zu beseitigen.
Im Reisehinweis wird zum Ausdruck gebracht, dass deutsche Staatsbürger, die gleichzeitig auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzen, im Rahmen des Notstandes, Reiseeinschränkungen unterliegen können oder dass sie zum Militärdienst verpflichtet werden können.
Wie es bekannt ist wurde ab dem 21. Juli 2016, nach Art. 120 der Verfassung und nach Art. 3 (b) des Notstandgesetzes Nr. 2935, Landesweit Notstand ausgerufen. In diesem Rahmen sind im Notstandgesetz keine speziellen Bestimmungen hinsichtlich der Verpflichtung zum Militärdienst oder hinsichtlich der Verschiebung des Militärdienstes vorhanden.
Darüber hinaus gelten die Reiseeinschränkungen nur für Beamten und unsere Bürger, einschließlich Doppelstaatsbürger, unterliegen nicht der Reiseeinschränkung und für unsere Bürger, die gewöhnliche Reisepässe besitzen, gelten die Reiseeinschränkung nicht und können von der Türkei aus in andere Länder reisen.
Es werden bezüglich des Reisehinweises, der fehlerhafte und fehlleitende Informationen enthält, an deutschen Behörden die Notwendigen Schritte eingeleitet.
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