Pressemitteilung in Bezug auf die Abschaffung des Gesetzes, durch den französischen Verfassungsrat, worin Ereignisse ohne gerichtlichen Urteil als Völkermord bezeichnet wurden und der für die Leugnung dieser Völkermorde eine Strafe vorsah
Nr.: 30, 27. Januar 2017
Der französische Verfassungsrat hat mit ihrer Entscheidung von gestern (26.
Januar) die Änderungen, die am 22. Dezember 2016 vom französischen
Parlament bezüglich des Gesetzes über die Gleichstellung und Bürgerschaft
verabschiedet wurden aufgehoben. Der Verfassungsrat wies in seiner
Entscheidung darauf hin, dass diese Änderung gegen die Meinungsfreiheit und
der französischen Verfassung wäre, den Rahmen der Leugnungsstrafen für
Ereignisse, die gerichtlich nicht als Völkermord bestätigt sind, zu
erweitern.
Der französische Verfassungsrat zeigte mit dieser Entscheidung, die im
Einklang mit ihrer Entscheidung von 2012 ist und die gleichzeitig bezüglich
der umstrittenen historischen Ereignisse in Übereinstimmung mit den
Prinzipien der Türkei ist, ihre Loyalität an die Herrschaft des Rechts und
an die Meinungsfreiheit, die ein unverzichtbares Element der Demokratie
ist.
Diese Entscheidung ist im Hinblick auf die Abschaffung der rechtswidrigen
Einschränkungen, aus innenpolitischen Bedenken, für die Debatten über die
umstrittenen historischen Ereignisse, ein wichtiger rechtlicher Gewinn.
Wir hoffen, dass diejenigen Kreise, die solche Konflikte für ihre
politischen Zwecke ausnutzen möchten, die notwendige Lehre aus dieser
Entscheidung ziehen werden.
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