FA-35, 6. Juli 2017, Antwort von Botschafter Hüseyin Müftüoğlu, Sprecher des Außenministeriums, auf eine Frage in Bezug auf die Entscheidung des Europäischen Parlaments, die sich auf den Türkei Bericht der Europäischen Kommission für das Jahr 2016 beruht und welche in der Generalversammlung des EU Parlaments am 6. Juli 2017angenommen wurde
Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, bezüglich des Türkei Berichts
2016 der Europäischen Kommission, wurde am 6. Juli 2017 vom Europäischen
Parlament in der Generalversammlung angenommen.
Es ist offensichtlich, dass dieser Beschluss, der einseitig, fern von
Objektivität und nur für bestimmte Kreise zu dienen vorbereitet scheint,
für unsere Beziehungen keinen positiven Beitrag leisten wird.
Dass dieser Beschluss in einem Zeitabschnitt getroffen wurde, während drei EU-Kommissare binnen kurzer Zeit unser Land besucht und während dessen beide Parteien gestrebt haben, die Beziehungen zu verbessern, ist eine weitere bedauernswerte Entwicklung. Die Basis der Türkei-EU Beziehungen und die strategische Priorität unseres Landes ist eine vollständige Mitgliedschaft. Das dafür wichtigste Mittel sind die Beitrittsverhandlungen. Dass das Europäische Parlament sich eine Sprache aneignet, die die Verhandlungen und Fonds auszusetzen versteht, ist fern von Ermutigung und Konstruktivität. Es ist ein deutlicher Widerspruch, dass während in diesem Beschluss unser Land in Bezug auf Menschrechte ungerecht kritisiert wird, aber dabei nicht erwähnt wird, dass der richtige Weg der Beratungen dieser Themen die Verfahrensweise der Aufnahme der Verhandlungen der Kapitel 23 bezüglich Gerichtsbarkeit und Grundrechte und Kapitel 24 bezüglich Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit aufgrund politischer Gründen verhindert wurde. In ähnlicher Weise wird erst zugegeben, dass unser Land, wenn auch schwach ausgedrückt, eine schwierige Zeit durchmacht. Auf der anderen Seite aber ist für einen widersprechenden Ansatz und Mangel an Visionen ein weiteres Beispiel, dass der Türkei, das ein Beitrittsland ist, welche Verhandlungen führt und als ein wichtiger Partner angesehen wird, nicht die gebürtige Unterstützung gewährleistet wird.
Der Beschluss, welcher sich an unechten Ansätzen und Verleumdungen stützt, tretet den Ruf der infrage kommenden Institution mit Füßen. Dieser Beschluss wird von uns als nicht vorhanden angesehen.
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