Nr.: 321, 17. Oktober 2017, Pressemitteilung zum Bericht des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter über seinen Ad - hoc-Besuchs zwischen dem 16. und 23. Juni 2015 in die Türkei

Republik Türkiye Außenministerium 18.10.2017

Der Bericht des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT), das im Europäischen Rat für die Verfolgung der Ausführung des “Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe” zuständig ist, über seinen “Ad hoc” Besuch zwischen dem 16. und 23. Juni 2015 in die Türkei und die Meinung unserer Regierung dazu wurden heute (17. Oktober 2017) mit der Genehmigung unserer Regierung vom CPT veröffentlicht. Die Dokumente sind auf der Webseite des CPT abrufbar. Die Delegation des CPT hat am Rande ihres Besuchs die Ausreisezentren in verschiedenen Städten der Türkei besichtigt.

Als ein Gründungsmitglied des Europäischen Rats messen wir im Rahmen der unabhängigen Aufsichtsmechanismen des Europäischen Rats und der Übereinkommen, zu denen der Europäische Rat ein Vertragspartner ist, der Zusammenarbeit mit diesen Mechanismen eine erhebliche Bedeutung bei. Die Türkei nimmt bis heute dazu eine Haltung ein, dass die Berichte des CPT zusammen mit den Meinungen unserer Regierungen in der Öffentlichkeit bekanntgemacht werden sollen. Auch die Veröffentlichung des Berichts des CPT über seinen Besuch im Juli 2015 und der Meinungen unserer Regierung ist ein Indikator, dass die Türkei diese Haltung aufrechterhält.

Die im Bericht erwähnten Sachverhalte und Vorschläge werden von unseren Behörden angemessen berücksichtigt. Seit November 2015, in dem der Bericht verabschiedet und uns mitgeteilt wurde, wurden weiterhin die zusätzlichen Schritte in Bezug auf die Gesetze und Umsetzung unternommen.

Durch die Verordnung im Rahmen der Verbesserung auf die Gesetze am 17. März 2016 in Kraft getretene Verordnung über die Ausführung des Gesetzes für Ausländer und Internationaler Schutz wurde die gesetzliche Grundlage für die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und den erforderten Schutz der Ausländer verstärkt. Um die Grundsätze und Standards über die zukünftigen Besuche in die Empfangs- und Unterkunftszentren festzustellen, traten am 13 Oktober 2017 „die Vorschrift zur Verpflegung der Zentren und Zufluchtshäuser für die Opfer des Menschenhandels“ und „die Vorschrift über die Methoden und Grundsätze zu den Besuchen in die Zentren“ in Kraft.

Im Rahmen der Verbesserungsmaßnahmen werden die Ausreisezentren, deren Zustände als mangelhaft gelten, geschlossen und neue Zentren mit besseren Konditionen errichtet. So wurden die von der Generaldirektion für Sicherheit übernommenen Ausreisezentren in İstanbul Kumkapı, Gaziantep sowie Kırklareli in 2016 geschlossen und die neu erbauten Ausreisezentren in den jeweiligen Provinzen eröffnet. Später wurden die Ausreisezentren in Izmir-Işıkkent und Bursa im Juli 2017 wegen mangelnden physischen Konditionen geschlossen.

Andererseits wurde das Anmeldungsbüro für internationalen Schutz für Ausländer mit unzulässigem Reisestatus, die internationalen Schutz beantragt haben, am 20. April 2016 am Istanbuler Atatürk-Flughafen eröffnet.

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