Nr.: 378, 6. Dezember 2017, Pressemitteilung zur Erklärung der US-Regierung, Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen und ihre Botschaft in Israel nach Jerusalem zu verlegen
Wir verurteilen die unverantwortliche Aussage der US-Regierung, die wir mit großer Sorge erfahren haben, dass sie Jerusalem als Hauptstadt Israels anerkennt und die US-Botschaft in Israel nach Jerusalem verlegt.
Diese Entscheidung verstößt gegen das Völkerrecht und die einschlägigen VN-Resolutionen, da die Annexion Jerusalems durch Israel von der internationalen Gemeinschaft und der VN abgelehnt wurde.
Durch die verschiedenen VN-Resolutionen wurden betont, dass der Palästina-Konflikt nur durch die Existenz eines unabhängigen, souveränen und geographisch kontinuierlichen palästinensichen Staates auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit Ostjerusalem als Hauptstadt gelöst werden kann. Es ist nicht anzunehmen, dass die USA, ein ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates, diese Tatsache ignoriert. Die Erlangung der Unabhängigkeit Palästinas ist eine historische, gewissenhafte und humanitäre Verpflichtung. Die Türkei wird sich weiterhin dafür einsetzen.
Diese Entscheidung, die sich negativ auf den Frieden und die Stabilität in der Region auswirken wird, birgt auch die Gefahr, die Grundlage für den Frieden vollständig zu zerstören.
Wir appellieren an die US-Regierung, diese fehlerhafte Entscheidung zu überdenken, die sehr negative Folgen haben kann, und unkalkulierte Schritte zu vermeiden, die der multikulturellen Identität und dem historischen Status Jerusalems schaden.
Diese Entwicklungen in Bezug auf Jerusalem werden auf dem Sondergipfel der Organisation für Islamische Zusammenarbeit und der Tagung des Außenministerrates, die am 13. Dezember 2017 in Istanbul in Folge des Aufrufs des Präsidenten der Republik Türkei als Gipfelvorsitz der OIZ stattfinden wird, ausführlich behandelt.
Montag - Freitag
08:30 - 16:30
DIENSTZEITEN DER KONSULARABTEILUNG:
09:00-12:00 / 13:00-16:00
Die Sprechzeiten unseres Rechtsberaters sind mittwochs in der Zeit von 09:00-12:00 Uhr im Generalkonsulat. In dringenden Fällen können Sie unseren Rechtsberater per E-Mail kontaktieren. Bitte wenden Sie sich an berlinbk.hukuk@mfa.gov.tr
M 49, X 34, X 49 ve 218
S9, S5 ve S3 S-Bahn / S-Bahnhof Heerstr.;
U2 U-Bahn / U-Bahnhof Theodor-Heuss Platz
Feiertage 2025
| 01.01.2025 | Neujahr | |
| 08.03.2025 | Internationaler Frauentag | |
| 30.03.2025 | Ramadanfest | |
| 18.04.2025 | Karfreitag | |
| 21.04.2025 | Ostermontag | |
| 01.05.2025 | Tag der Arbeit | |
| 08.05.2025 | 80. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus | |
| 29.05.2025 | Christi Himmelfahrt | |
| 06.06.2025 | Opferfest | |
| 09.06.2025 | Pfingstmontag | |
| 03.10.2025 | Tag der Deutschen Einheit | |
| 29.10.2025 | National Feiertage | |
| 25.12.2025 | 1. Weihnachtsfreitag | |
| 26.12.2025 | 2. Weihnachtsfreitag |
+49 30 56 83 73 099
INVESTITIONSMÖGLICHKEITEN IN DER TÜRKİYE