Nr.:9, 11. Januar 2018 Pressemitteilung in Bezug auf das Gesetz über die Befugnisse aus dem Scharia Recht, welches im griechischen Parlament verabschiedet wurde
Es wurde am 9. Januar 2018 im griechischen Parlament ein Gesetz verabschiedet, wodurch die Befugnisse aus dem Scharia Recht für die türkische Minderheit in West Thrakien optional geworden sind. Dementsprechend wird bei einer Streitigkeit zwischen den Parteien das Zivilrecht eingesetzt.
Die griechischen Behörden haben bei den Vorbereitungen der Gesetzgebung, die den Tätigkeitsbereich der von der türkischen Minderheit gewählten Muftis betraf, sowie auch während der Vorbereitung dieses Gesetzes die gewählten Muftis nicht konsultiert.
Dieses Gesetz wurde verfasst, nachdem einer unserer Verwandten in der türkischen Minderheit eine Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhob. Wir erwarten, dass Griechenland die anderen Urteile des EGMR mit einer nicht diskriminierenden Haltung umsetzt und in diesem Rahmen die Nichtregierungsorganisationen der Minderheit registriert, ohne ihren Namen als einen Vorwand zu verwenden.
Wir verfolgen mit Sorge, dass Griechenland, das die von der türkischen Minderheit gewählten Muftis nicht anerkennt, in den letzten Zeiten durch die strafrechtlichen Ermittlungen den Druck auf die gewählten Muftis verstärkt hat.
Wir möchten daran erinnern, dass in der Vergangenheit das EGMR Griechenland bei den Anklagen, die wegen den Anschuldigungen bezüglich der Usurpation der Macht der gewählten Muftis eingereicht wurden, fünf Mal für schuldig erklärte. Deshalb möchten wir, dass Griechenland eine Lehre aus der Vergangenheit zieht und den Druck beendet, den sie auf die Muftis ausübt.
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