Nr.: 53, 22. Februar 2018, Pressemitteilung in Bezug auf die Entscheidungen des niederländischen Abgeordnetenhauses über die Ereignisse von 1915

Republik Türkiye Außenministerium 22.02.2018

Wir verurteilen die Entscheidungen des niederländischen Abgeordnetenhauses aufs Schärfste, die die Ereignisse von 1915 als Völkermord anerkennen.

Die grundlosen Entscheidungen des Abgeordnetenhauses eines Landes, das über den Genozid von Srebrenica hinweggesehen hat -ein unsterblicher Schmerz in der Mitte Europas- haben weder in der Geschichte noch in der Justiz ihren Platz.

Sie sind daher weder rechtsverbindlich, noch gültig.

Die Haltung der Türkei bezüglich der Ereignisse von 1915 stützt sich auf historische Tatsachen und rechtliche Normen.

Die im Europarecht bestehenden Rechtsprechungen und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigen unsere Rechtmäßigkeit.

Dennoch nehmen wir die Aussage der niederländischen Regierung zur Kenntnis, dass sie nicht der Auffassung des Abgeordnetenhauses folgen wird, die Ereignisse von 1915 als Völkermord anzuerkennen, und dass die Teilnahme an einer Gedenkfeier in Eriwan nicht bedeutet, dass die Ereignisse als Völkermord anerkannt werden.

Atatürk

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