FA-28, 31. März 2018, Erklärung des Sprechers des Außenministeriums, Hami Aksoy, in Bezug auf eine Frage in den Nachrichten, dass Griechenland die Region Kardak und einige kleine Inseln in der Ägäis in die "Natura 2000" Umweltprogramm der EU einbezogen hat

Republik Türkiye Außenministerium 31.03.2018

Es wird berichtet, dass Griechenland kürzlich das Gesetz Nr. 4519 in Bezug auf 446 "Natura 2000" -Regionen an Land und auf See verabschiedet hat.

Grundsätzlich hat unser Land keine Einwände gegen die allgemeinen Ziele und den Inhalt der EU-Umweltprogramme wie die Natura 2000 und Corine Vogelschutzrichtlinie und dergleichen.

Es ist jedoch allgemein bekannt, dass Griechenland diese Programme seit langem in Bezug auf die ägäische Frage ausnutzt. In diesem Fall nutzt Griechenland das EU-Natura-2000-Programm erneut durch eine nationale Gesetzgebung aus.

Nach der Kardak-Krise im Jahr 1996 hat Griechenland im Rahmen des Natura-2000-Programms die Kardak-Felsen sowie einige Inseln, Inselchen und Felsen in der Ägäis aufnehmen lassen, deren Souveränität nicht durch internationale Abkommen an Griechenland abgetreten wird.

Wir haben der Europäischen Kommission 1998 offiziell die Haltung der Türkei zu den griechischen Politiken in Bezug auf Natura 2000 und die Umweltprogramme der EU mitgeteilt. Wir haben unseren Standpunkt zu diesem Thema durch die Erklärung unseres Ministeriums am 29. April 1998 und die Erklärung des damaligen Türkischen Premierministers am 30. April 1998 deutlich dargelegt. In der Folgezeit haben wir weitere Erklärungen sowie schriftliche und mündliche Initiativen vor der Europäischen Kommission abgegeben.

In diesem Zusammenhang möchten wir Griechenland erneut einladen, mit gesundem Verstand zu handeln. Wir möchten die EU auch daran erinnern, dass sie kein Instrument für die politischen Bemühungen Griechenlands hinsichtlich der Umweltprogramme werden sollte.

Wir nutzen diese Gelegenheit, um daran zu erinnern, dass es keinen Zweifel an der Souveränität der Türkei über die Kardak-Felsen gibt. Darüber hinaus werden wir keine möglichen vollendeten Tatsachen akzeptieren, die Griechenland gegenüber den geografischen Formationen in der Ägäis vorlegt, deren Rechtsstellung umstritten ist. Abschließend möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass das neu verabschiedete griechische Gesetz Nr. 4519 im Zusammenhang mit den Streitigkeiten zwischen der Türkei und Griechenland in der Ägäis keine rechtlichen Auswirkungen haben wird.

Atatürk

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