FA-61, 10. September 2018, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage bezüglich des Entwurfs eines Präsidialdekrets zur Rechtsverordnung, die es der türkischen Minderheit in West-Thrakien freistellt, Befugnisse, die sich aus dem Scharia-Recht in Griechenland ergeben, zu nutzen
Unsere Ansichten wurden der Öffentlichkeit zur Rechtsverordnung vom 9. Januar 2018 bereits mitgeteilt, die es der türkischen Minderheit in West-Thrakien freistellt, Befugnisse aus dem Scharia-Recht in Griechenland zu nutzen, und die im Falle eines Streits zwischen den Parteien die Anwendung des Zivilrechts ermöglicht.
Diesmal wurde ein Präsidialdekret, das die Umsetzungsdetails der genannten Rechtsverordnung festlegt, als Entwurf für die Öffentlichkeit auf der Webseite des Ministeriums für Bildung, Forschung und religiöse Angelegenheiten veröffentlicht.
Minderheiteninstitutionen, insbesondere der Beirat, haben die Meinungen unserer Verwandten in West-Thrakien zu dem oben genannten Dekretsentwurf dargelegt.
Unsere Verwandten in West-Thrakien sind besorgt, dass der Dekretsentwurf die autonome Struktur des Amtes des Muftis, die in internationalen Abkommen festgelegt wurde, abschaffen würde. Unsere Verwandten erwarten, dass diese Verordnung über das Amt des Muftis, die eigentlich den religiösen Bedürfnissen der Minderheit dienen sollte, im Einklang mit den Ansichten und Wünschen der Minderheit überprüft wird.
Wir teilen auch die Besorgnis der türkischen Minderheit in West-Thrakien. Wir erwarten von Griechenland, das die gewählten Muftis der türkischen Minderheit von West-Thrakien nicht anerkennt, dass es zunächst dieser Haltung ein Ende setzt und die Erwartungen der türkischen Minderheit bei den Regelungen berücksichtigt.
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