Nr.: 85, 1. April 2019, Pressemitteilung in Bezug auf die Streichung der Türkei von der Liste der Länder, aus denen ausländische Arbeitnehmer, im Rahmen des neuen Gesetzes über den Aufenthaltsstatus von Ausländern, nicht in Japan aufgenommen werden
Wir begrüßen es, dass die Türkei von der Liste der Länder gestrichen wird, aus denen ausländische Arbeitnehmer im Rahmen des neuen Gesetzes über den Aufenthaltsstatus von Ausländern, das am 1. April 2019 in Kraft getreten ist, nicht in Japan aufgenommen werden.
Wir sind der Auffassung, dass dieser Schritt den Geist der freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Türkei und Japan widerspiegelt, die historische und tief verwurzelte Bindungen haben.
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