Nr.: 141, 17. Mai 2019, Pressemitteilung in Bezug auf den Gesetzesentwurf zum Kopftuchverbot an Grundschulen in Österreich

Republik Türkiye Außenministerium 17.05.2019

Die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zum Kopftuchverbot an Grundschulen in Österreich ist das jüngste Beispiel für die besorgniserregenden Praktiken dieses Landes im Bereich der Freiheiten.

Auffallend ist, dass in dem von den Koalitionsparteien angenommenen Gesetzesentwurf ein Artikel gibt, der besagt, dass die Kippa der Juden und die Patka der Sikhs vom Verbot ausgenommen sind.

Dieses Gesetz ist ein neues Beispiel für den diskriminierenden und entfremdenden Ansatz in Österreich, der Muslime anders als andere Religionsgemeinschaften behandelt. Dieses Gesetz, das in keinerlei Hinsicht mit dem Schutz der Frauen- und Kinderrechte zusammenhängt, verstößt gegen die Religionsfreiheit und stellt ein Hindernis für die Bildungsfreiheit von Kindern dar.

Es ist offensichtlich, dass die Verabschiedung dieses Gesetzes keinen Beitrag zu den Integrationsbemühungen leisten wird. Dieser Eingriff in die Religionsfreiheit im spirituellen Klima des Ramadans, kann weder vom türkischen Volk und den Muslimen in Österreich, noch durch jene, die an universelle Werte glauben, einschließlich der Türkei, akzeptiert und gebilligt wird.

Dass die Islam- und Fremdenfeindlichkeit für in Europa, insbesondere Österreich lebende muslimische und türkische Gemeinschaft inzwischen eine systematische und institutionelle Gestalt annimmt, ist besorgniserregend und beunruhigend. Es ist anzunehmen, dass es für die österreichischen Behörden nutzbringender wäre, rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Islam- und Fremdenfeindlichkeit einzuleiten, statt in die Religionsfreiheit einzugreifen.

Atatürk

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