Nr.: 29, 29. Januar 2020, Pressemitteilung in Bezug auf die Entscheidung des belgischen Obersten Gerichtshofs betreffend die 36 mit der PKK in Verbindung stehenden Privat- und Rechtspersonen

Republik Türkiye Außenministerium 29.01.2020

Die Beauftragten der belgischen Bundesanwaltschaft haben mitgeteilt, dass der belgische Oberste Gerichtshof die Entscheidung der belgischen Anklagekammer, die verhinderte, dass die von der Bundesanwaltschaft 2010 gegen 36 mit der PKK in Verbindung stehenden Privat- und Rechtspersonen eingeleitete Ermittlung vor Gericht gestellt wird, gebilligt hat. Diese Entscheidung ist offensichtlich rechtswidrig.

Es ist bedauernswert, dass ein Land, welches versucht, unserem Land eine Lektion über den Primat des Rechts zu erteilen, aus ideologischen Gründen eine Entscheidung, die eine Terrororganisation exkulpiert, getroffen hat.

Diese Entscheidung der belgischen Jurisdiktion stellt eine offene Unterstützung für die PKK dar, die für den Tod der mehr als 40 Tausend Menschen, darunter Zivilisten, Kinder sogar auch Säuglinge, verantwortlich ist und von der EU als eine Terrororganisation eingestuft wurde.

Diese Entscheidung, die mit dem Verständnis „Es stellt kein Problem dar, solange einer brav in meinem Land agiert, obwohl er Menschen in anderen Ländern ermordet“ getroffen wurde, ist ein Zeichen der Heuchelei sowie übersieht, dass der Terror eine Bedrohung für alle Nationen ist, und ermutigt die anderen Terrororganisationen.

Diese Entscheidung, die große Widersprüche beinhaltet und aus eher politischen als juristischen Gründen getroffen wurde, zeigt, dass sie auch im Widerspruch mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand der EU steht, für die Belgien als ein Gründungsland Gastgeber war. Sie hat auch gezeigt, dass die belgische Gesetzgebung ein Hindernis für Belgien darstellt, seine internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Terrorismusbekämpfung zu erfüllen, die sich in erster Linie aus den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ergeben.

Wir erwarten von der belgischen Regierung, alle notwendigen Schritte dringend zu unternehmen, um diese verzweifelte und widersprüchliche Entscheidung zu korrigieren und seinen Kampf gegen die Terrororganisation PKK in zunehmendem Maße fortzusetzen.

Es ist offensichtlich, dass nicht nur die PKK, sondern auch andere Terrororganisationen wie der DAESCH, der in der Vergangenheit unbarmherzig auch das belgische Volk ins Visier nahm, diese unverantwortliche Entscheidung ausnutzen werden. Deshalb erwarten wir von allen verantwortlichen Akteuren, dass sie diese Art von Versuchen, die darauf abzielen, die internationalen Bemühungen zur Terrorismusbekämpfung zu schwächen, verurteilen.

Unter allen Umständen steht die Türkei auf der richtigen Seite der Geschichte und wird ihren Kampf gegen alle Formen des Terrorismus, der eine der größten Bedrohungen für die Menschheit darstellt, sowohl rechtlich als auch durch wirksame Maßnahmen vor Ort bis zur Ausrottung der Terrororganisationen fortsetzen.

Atatürk

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