Nr.: 58, 28. Februar 2020, Pressemitteilung in Bezug auf die Annahme der Liste zum Sanktionsbeschluss der Europäischen Union bezüglich der Offshore-Tätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer

Republik Türkiye Außenministerium 28.02.2020

Die Annahme der Sanktionsliste gegen die Türkei durch die Europäische Union (EU) am 27. Februar, die die Namen von zwei türkischen Funktionären der Turkish Petroleum enthält, ist ein weiteres Beispiel für ihre voreingenommene und rechtswidrige Haltung unter dem Vorwand der Unionssolidarität.

Die Sanktion, die nach dem EU-Beschluss vom 11. November 2019 angekündigt wurde, ist für uns null und nichtig.

Diese ungerechte Politik gegen die legitimen Rechte der Türkei und der türkischen Zyprioten widerspricht sowohl dem Völkerrecht als auch dem EU-Besitzstand.

Egal, welche Entscheidung sie trifft, ist es ein vergeblicher Versuch der EU, der Türkei die maximalistischen Seegrenzansprüche des griechischen und griechisch-zypriotischen Duos vorzuschreiben. Die EU kann nicht als internationales Gericht agieren. Sie kann keine undefinierten und umstrittenen maritimen Zuständigkeitsbereiche als endgültige Seegrenzen darstellen.

Es ist äußerst bedauerlich, dass die EU die Rechte der Türkei und der türkischen Zyprioten immer noch missachtet und zur Geisel der maximalistischen Ansprüche und Politik des griechischen und griechisch-zypriotischen Duos geworden ist. Stattdessen hätte die EU den Dialog und die Zusammenarbeit im östlichen Mittelmeer unterstützen sollen.

Der Sanktionsbeschluss wird die Entschlossenheit der Türkei, ihre eigenen Rechte und die der türkischen Zyprioten im östlichen Mittelmeer zu schützen, nicht beeinträchtigen. Vielmehr wird er unsere Entschlossenheit weiter stärken.

Atatürk

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