Nr.: 105, 21. Mai 2020, Pressemitteilung in Bezug auf die Resolution vom 20. Mai 2020, die vom Senat der Tschechischen Republik verabschiedet wurde

Republik Türkiye Außenministerium 21.05.2020

Die am 20. Mai 2020 vom Senat der Tschechischen Republik verabschiedete Resolution zu den Ereignissen von 1915 zeigen, dass die verzerrte Mentalität, die auf einseitigen, grundlosen Diskursen beruht und die Beziehungen der beiden Länder in 2017 beschädigte, in der Tschechischen Republik immer noch in Geltung ist.

Die Verabschiedung der Resolution zu einer Zeit, in der die ganze Welt die Coronavirus-Pandemie bekämpft und nur wenige Mitglieder im Senat anwesend sind, zeigt auch die hinterlistige Mentalität dahinter.

Es ist nicht möglich, den Ereignissen von 1915 weitere Bedeutung als die einer historischen Kontroverse beizumessen, wie es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den Artikeln 173 und 231 seiner Entscheidung im Jahr 2015 ausgeschlossen und in einer zweiten Entscheidung im Jahr 2017 bekräftigt hat. Versuche, eine historische Frage gemäß der Politik und dem Interesse bestimmter Kreise zu definieren, können nicht akzeptiert werden.

Wir hoffen, dass diejenigen, die mit der Geschichte einseitig umgehen möchten, das Verständnis unseres Präsidenten berücksichtigen, der in seinem Brief an den armenischen Patriarchen der Türkei vom 24. April 2020 die gemeinsamen Leiden teilt.

Wir rufen das Parlament der Tschechischen Republik auf, die Bestimmungen des Friedensvertrags von Lausanne, internationale Gerichtsentscheidungen und die historischen und gegenwärtigen Quellen des Völkerrechts zu respektieren.

Diese Entschließung, die für uns null und nichtig ist, ist nichts anderes als der vergebliche Versuch derjenigen, die versuchen, die Geschichte entlang ihrer täglichen politischen Interessen umzuschreiben.

Wir haben die Erklärung des Außenministers Tomas Petricek zur Kenntnis genommen, dass diese Resolution nicht die Haltung der Regierung widerspiegelt.

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