FA-52, 22. Juni 2020, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage zu dem Interview des Bundeskanzlers von Österreich in einer griechischen Zeitung
Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz hat gleich nach dem Weltflüchtlingstag in einer griechischen Zeitung unglückliche Äußerungen zum Thema Asylsuchende gemacht. Dieses Land, das von Anfang an seine Grenzen für Asylsuchende verschlossen hat und sogar den Bau einer Mauer an den Grenzen vorgeschlagen hat, verstößt gegen die gemeinsamen Werte der EU und der Menschheit sowie die wichtigsten Menschenrechtskonventionen und die Genfer Konvention von 1951.
Alle EU-Mitgliedsstaaten und FRONTEX, an der auch Österreicher teilnehmen, sind verpflichtet, die genannten Abkommen und das EU-Recht umzusetzen, an ihren Grenzen ankommenden Asylsuchenden Schutz zu gewähren, sie nicht zurückzudrängen und ihnen gegenüber unmenschliche Behandlung zu unterlassen.
In der Tat unterscheidet sich die Haltung von Österreich zu den Asylbewerbern in keiner Weise von der Haltung Griechenlands, dessen unmenschliche Behandlung von Asylbewerbern an unseren Grenzen sich in die Erinnerung einprägt.
Wir empfehlen dem Bundeskanzler von Österreich, die Erklärung des Menschenrechtskommissars des Europarates, Mijatovic, vom 19. Juni 2020 sorgfältig zu lesen.
„Der Schutz der Menschenrechte und der Würde von Flüchtlingen ist nicht nur eine Option, sondern eine moralische und rechtliche Verpflichtung, die jeder Mitgliedsstaat achten muss.“
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