Nr.: 216, 18. September 2020, Pressemitteilung in Bezug auf den Bericht der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission der UN für Syrien und die Erklärung des Büros des UN-Hochkommissars für Menschenrechte

Republik Türkiye Außenministerium 18.09.2020

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass im regelmäßigen Bericht der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen (CoI) für Syrien für den Zeitraum Januar bis Juni 2020 festgestellt wurde, dass das syrische Regime und die sogenannten „Syrischen Demokratischen Kräfte“, die mit der Terrororganisation PKK/YPG in Verbindung stehen, Menschenrechtsverletzungen begangen haben, die mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung gleichzusetzen sind.

Es ist wichtig, dass die Verbindung zwischen dem syrischen Ableger der PKK -der YPG- und den sogenannten „Syrischen Demokratischen Kräften“ in diesem jüngsten Bericht der CoI noch einmal klar dargelegt wurde. Dass jedoch die PKK/PYD nicht als Verantwortliche für die Terroranschläge auf Zivilisten in Nordsyrien benannt wurde, was allen bekannt ist, ist ein erheblicher Mangel.

Andererseits weisen wir sowohl die unbegründeten Behauptungen über Menschenrechtsverletzungen, die gegen die syrische Opposition, die zur Terrorismusbekämpfung und Gewährleistung der Rückkehr syrischer Flüchtlinge vor Ort aktiv ist, und die Türkei im Zusammenhang mit ihnen erhoben werden, als auch die haltlose Kritik des Büros des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) an der Türkei auf der Grundlage der vorgenannten Behauptungen kategorisch zurück.

Es ist vollkommen inakzeptabel, dass in der Pressemitteilung des OHCHR das syrische Regime und die Terrororganisation PKK/YPG, die die wahren Schuldigen für die von der CoI gemeldeten Verstöße sind, nicht erwähnt wurden. Wir verurteilen diesen Ansatz aufs Schärfste.

Unsere Ansichten und Einwände bezüglich des Berichts werden der UN nachdrücklich übermittelt.

Atatürk

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