Nr.: 230, 4. Oktober 2020, Pressemitteilung zum Gesetzesentwurf Frankreichs zur „Bekämpfung des Separatismus“
Der französische Präsident Macron hat angekündigt, dass mit dem Gesetzesentwurf zur „Bekämpfung des Separatismus“, der dem Ministerrat am 9. Dezember 2020 vorgelegt werden soll, in Frankreich „ein Islam der Aufklärung geschaffen werden soll“.
Es steht niemandem zu, unsere heilige Religion, die „Frieden“ bedeutet, unter dem Vorwand der „Aufklärung“ falschen und verzerrten Ansätzen zu unterwerfen.
Wir sind der Auffassung, dass die Denkweise, die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt, eher zu schwerwiegenden Konsequenzen führen wird, als dass sie Lösungen für die Probleme Frankreichs herbeiführen wird.
Die Annahme, dass sie die Einwanderungsgesellschaften durch die Einführung von Begriffen wie „europäischer Islam“ und „französischer Islam“ unter dem Vorwand der „Aufklärung“ der Religion des Islam disziplinieren können, bedeutet, in entgegengesetzter Richtung von humanitären und rechtlichen Erwägungen zu handeln.
Staaten haben nicht das Recht gesetzlich festzulegen, welchen Religionsdienst Menschen bei der Ausübung ihres Glaubens erhalten und welches religiöse Verständnis sie annehmen.
Diese Denkweise, die auf eine Fehlinterpretation soziologischer und historischer Fakten zurückzuführen ist, versucht, die wachsende Fremdenfeindlichkeit, den Rassismus, die Diskriminierung und Islamophobie, die in Europa und in Frankreich große Probleme darstellen, weiter anzuheizen. Dies ist nicht nur für ihre eigenen Gesellschaften, sondern auch für die gesamte Menschheit Anlass zu gemeinsamer Sorge.
Anstatt Menschen und religiöse Fragen ausschließlich aus einer Sicherheitsperspektive zu betrachten, halten wir es für richtiger und hilfreicher, einen konstruktiven Diskurs zu führen, die die würdevolle Erfüllung sozialer Bedürfnisse im Zusammenhang mit religiösen und moralischen Werten fördert.
Wir verfolgen den Prozess bezüglich dieses Gesetzesentwurfs aufmerksam und werden dessen Nachteile auf bilateralen und multilateralen Plattformen mit Frankreich weiterhin ansprechen.
Montag - Freitag
08:30 - 16:30
DIENSTZEITEN DER KONSULARABTEILUNG:
09:00-12:00 / 13:00-16:00
Die Sprechzeiten unseres Rechtsberaters sind mittwochs in der Zeit von 09:00-12:00 Uhr im Generalkonsulat. In dringenden Fällen können Sie unseren Rechtsberater per E-Mail kontaktieren. Bitte wenden Sie sich an berlinbk.hukuk@mfa.gov.tr
M 49, X 34, X 49 ve 218
S9, S5 ve S3 S-Bahn / S-Bahnhof Heerstr.;
U2 U-Bahn / U-Bahnhof Theodor-Heuss Platz
Feiertage 2025
| 01.01.2025 | Neujahr | |
| 08.03.2025 | Internationaler Frauentag | |
| 30.03.2025 | Ramadanfest | |
| 18.04.2025 | Karfreitag | |
| 21.04.2025 | Ostermontag | |
| 01.05.2025 | Tag der Arbeit | |
| 08.05.2025 | 80. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus | |
| 29.05.2025 | Christi Himmelfahrt | |
| 06.06.2025 | Opferfest | |
| 09.06.2025 | Pfingstmontag | |
| 03.10.2025 | Tag der Deutschen Einheit | |
| 29.10.2025 | National Feiertage | |
| 25.12.2025 | 1. Weihnachtsfreitag | |
| 26.12.2025 | 2. Weihnachtsfreitag |
+49 30 56 83 73 099
INVESTITIONSMÖGLICHKEITEN IN DER TÜRKİYE