Nr.:113, 21. März 2021, Pressemitteilung zu den internationalen Reaktionen auf den Austritt der Türkei aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Die Republik Türkei hat den Frauen immer bei der Förderung ihrer Rechte, der Stärkung ihrer Rolle in der Gesellschaft und ihrem Schutz vor Gewalt zur Seite gestanden.
Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist ein Übereinkommen, das mit dem vorrangigen Ziel vorbereitet wurde, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Jedoch haben Elemente im Inhalt des Übereinkommens und verschiedene Praktiken die öffentliche Meinung sensibilisiert und Kritik hervorgerufen. In der Tat ist das Übereinkommen innerhalb des Europarates in vielen Ländern umstritten. Einige Länder, die die Konvention unterzeichnet haben, haben es nicht ratifiziert.
Der Rückzug der Republik Türkei aus dem Übereinkommen sollte nicht als Rückschritt bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen interpretiert werden.
Die Rechte der Frauen sind in der nationalen Gesetzgebung der Republik Türkei mit den fortschrittlichsten Normen garantiert. Wie bisher wird unser Land auch weiterhin ein Null-Toleranz-Verständnis gegenüber Gewalt gegen Frauen verfolgen und in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Behörden und Institutionen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Rechte der Frauen weiter zu stärken und Gewalt gegen Frauen wirksamer zu bekämpfen.
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