Nr.:127, 29. März 2021, Pressemitteilung zu dem am 1. April 2021 in Kraft tretenden Protokoll über das Reisen mit Personalausweisen zwischen den Bürgern der Republik Türkei und der Republik Aserbaidschan

Republik Türkiye Außenministerium 29.03.2021

Das am 10. Dezember 2020 zwischen der Republik Türkei und der Republik Aserbaidschan unterzeichnete Protokoll, das den Bürgern beider Länder erlaubt, mit ihren nationalen Personalausweisen zu reisen, wird am 1. April 2021 in Kraft treten.

Bürger der Türkei und Aserbaidschans, die direkt zwischen den beiden Ländern reisen, können ohne Reisepass und nur gegen Vorlage ihres Personalausweises der neuen Generation reisen.

Die neue Praxis, die am 1. April 2021 beginnt, wird unsere bereits bestehenden engen Beziehungen zu Aserbaidschan stärken, die in dem Motto „eine Nation, zwei Staaten“ zum Ausdruck kommen.

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