BEGLAUBING DER UNTERLAGEN VON INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER, 29.11.2022
BEGLAUBIGUNG DER UNTERLAGEN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER
Für die Beglaubigung Ihrer Unterlagen müssen diese erst bei der zuständigen IHK auf jeder Seite vorbeglaubigt und im Generalkonsulat mit jeweils einer Kopie jeder Seite eingereicht werden. Bei postalischer Abwicklung müssen die Gebühren im Voraus per Überweisung auf folgendes Bankkonto erfolgen:
TÜRKISCHES GENERALKONSULAT
BERLIN-IBAN: DE17101306000017547003/ BIC: ISBKDEFXBER.
BITTE LEGEN SIE KEIN BARGELD IN DEN BRIEFUMSCHLAG.
Bitte informieren Sie sich stets ab dem 1. Januar eines Jahres über die aktuellen Gebühren, da diese sich jedes Kalenderjahr ändern können (zur Zeit 17 Euro pro Seite). Darüberhinaus muss den Unterlagen ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigelegt werden. Die Beglaubigung kann erst nach Erfassung des Gebühreneingangs efolgen (ca. 3-7 Werktage). Die Rechnung erhalten Sie zusammen mit den beglaubigten Unterlagen per Post.
Bei Beglaubigungen von Übersetzungen ist zu beachten, dass der Übersetzer im türkischen Generalkonsulat registriert ist. Die aktuelle Liste können Sie online unter https://www.konsolosluk.gov.tr/eKonsolosluk/Sayfalar/YeminliTercumanabrufen. Die Übersetzer/ Dolmetscher selbst können Ihnen auch Auskunft darüber erteilen, ob sie im Generalkonsulat über eine Registrierung verfügen. Inhaltlich wird keine Haftung für die Übersetzung übernommen, d. h. die Beglaubigung bezieht sich auf die offizielle Autorisierung des Übersetzers/Dolmetschers, nicht jedoch die Richtigkeit des Inhalts.
Beglaubigungen können ebenso persönlich im Zimmer Nr. 102 (Kasse 1. Stock) in unserer Vertretung erfolgen. In diesem Fall erhalten Sie die Unterlagen sofort.
Das Generalkonsulat Berlin beglaubigt nur Unterlagen innerhalb des eigenen Zuständigkeitsgebiets (Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen). Falls Sie nicht in diesen Ländern registriert sind, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Generalkonsulat.
Dokumente, die mit einer Apostille versehen sind, können aufgrund internationaler Abkommen nicht beglaubigt werden.
Damit keine Missverständnisse und Verzögerungen entstehen, wenden Sie sich bitte stets an das für Sie zuständige Generalkonsulat.
Montag - Freitag
08:30 - 14:30
Die Sprechzeiten unseres Rechtsberaters sind mittwochs in der Zeit von 09:00-12:00 Uhr im Generalkonsulat. In dringenden Fällen können Sie unseren Rechtsberater per E-Mail kontaktieren. Bitte wenden Sie sich an berlinbk.hukuk@mfa.gov.tr
M 49, X 34, X 49 ve 218
S9, S5 ve S3 S-Bahn / S-Bahnhof Heerstr.;
U2 U-Bahn / U-Bahnhof Theodor-Heuss Platz
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